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Leseprobe 1 DOI: 10.14623/wua.2022.4.150-154
Klaus Mertes
Wofür lohnt es sich zu sterben?
Seit Russland die Ukraine am 24. Februar 2022 überfallen hat, klingt die Frage danach, für welches Ziel es sich eigentlich zu sterben lohne, reichlich akademisch und zugleich doch beklemmend aktuell. Konkret wird die Frage in der Ukraine gegenwärtig zehntausendfach beantwortet, nicht nur von den Soldatinnen und Soldaten, die gegen die Aggression kämpfen und dabei ihr Leben riskieren oder gar hingeben. Auch ihre Mütter, Väter, Kinder, Partnerinnen und Partner stehen hinter den Kämpfenden, und ebenfalls ein großer Teil der Öffentlichkeit hierzulande, die die Tapferkeit und den Mut der Ukraine bewundern und den Zweck ihres Einsatzes damit auch bejahen.

Selbstverteidigung

„Der Krieg ist mehr für den Verteidiger als für den Eroberer da“, schreibt der preußische Heeresreformer und Militärtheoretiker Carl von Clausewitz. „Denn der Einbruch hat erst die Verteidigung herbeigeführt, und mit ihr erst den Krieg. Der Eroberer ist immer friedliebend (wie Bonaparte auch stets behauptet hat), er zöge gern ruhig in unseren Staat ein.“ Aber die Ukrainer lassen ihn eben nicht „friedlich“ einziehen. Genau dadurch markieren sie die Ziele, für die sie bereit sind zu sterben: Das Recht auf Eigenstaatlichkeit und auf Selbstbestimmung, das Völkerrecht als Garant für Frieden in Gerechtigkeit, auch ganz persönlich die Lebensperspektiven ihrer eigenen Liebsten, ihren Schutz vor Gewalt, und schließlich auch „die Wahrheit“ im Sinne von: Unterscheidung von Täter und Opfer gegen alle Umkehr-Versuche des Angreifers, die Angegriffenen für den Krieg verantwortlich zu machen, weil sie sich wehren. Deswegen ist es auch nachvollziehbar, warum in der Ukraine akademische Debatten über tatsächliche oder angebliche Fehler in der Vergangenheit gegenwärtig nicht als hilfreich empfunden werden. Manches kann man erst wieder entspannt bedenken, wenn die Waffen schweigen, nicht aber mitten in der Schlacht.

Und dennoch: Auch mitten in der Schlacht gelten ethische Prinzipien. Ein Wichtiges steht in der Bergpredigt: „Leistet dem, der euch Böses tut, keinen Widerstand, sondern wenn dich einer auf die eine Wange schlägt, dann halte ihm auch die andere hin … Wenn dich einer zwingen will, eine Meile mit ihm zu gehen, dann gehe zwei mit ihm.“ (Mt 5,38ff.) Wenn man diesen Imperativ gerade nicht als Ausdruck einer christlich-pazifistischen Sondermoral versteht, als ein ethisches Proprium des Evangeliums, dann ist es als Eskalationsverbot zu deuten, und zwar gerichtet an das Opfer der Aggression. Das Recht auf Selbstverteidigung wird durch die Bergpredigt zwar nicht ausgesetzt, aber dem Angreifer, der „mich“ vernichten will, soll zugleich nicht ein umgekehrter Vernichtungswille entgegentreten, nach dem Motto: „Einen Mann erschlage ich für eine Wunde, und einen Knaben für eine Strieme. Wird Kain siebenfach gerächt, dann Lamech siebenundsiebzigfach.“ (Gen 4,24) Zur ethisch geordneten Selbstverteidigung gehört die rechte Absicht (recta intentio). Die sich wehrende, angegriffene Seite soll im Akt der legitimen Selbstverteidigung das Ziel des Friedens beziehungsweise sogar, wenn möglich, das Ziel der „Entfeindung“ (Pinchas Lapide) des Feindes nicht aus dem Blick verlieren. Das erfordert gerade mitten in der Schlacht ein höchstes Maß an Selbstreflexion unter ethischen Standards. Der Imperativ der Bergpredigt ruft die Opferseite also zu einer Haltung auf, die auf Handlungen aus Hass verzichtet, auch dann, wenn die nachvollziehbaren Hassgefühle gegenüber der angreifenden Seite „mich“ zu überfluten drohen. Antoine Leiris, dessen Frau am 13. November 2015 während des Terroranschlages in Paris ihr Leben verlor, drückte die gemeinte Haltung in seinem eindrucksvollen Bericht mit dem Titel aus: „Meinen Hass bekommt ihr nicht.“ Genau dieser Satz ist in der Situation des Angegriffen-Seins die hingehaltene rechte Wange beziehungsweise die mitgegangene zweite Meile. Leiris meint ja damit nicht jeglichen Verzicht auf Gegenmaßnahmen, in diesem Falle also: Strafverfolgung der Täter, Übergabe an ein ordentliches Gericht, polizeiliche, wehrhafte Intervention zur Verhinderung weiterer Morde.

Lebenseinsatz für Andere

Anders verhält es sich mit dem „Widerstand gegen das Böse“ (vgl. Mt 5,38), wenn „ich“ mich nicht auf der Opferseite befinde. Lohnt es sich, sein eigenes Leben zu riskieren, um das Leben anderer Menschen zu retten – sich in ein brennendes Haus zu wagen, um ein Kind zu retten; sich einer Gewaltsituation auszusetzen, um einer wehrlosen Person zur Seite zu stehen, die angegriffen wird? Im Verhältnis von nahestehenden Personen untereinander ist diese Frage unzählbar oft mit einem klaren Ja beantwortet worden, aber nicht nur da. Zu Recht. Denn unter ethischer Rücksicht sind persönliche Verbindungen kein ausschlaggebendes Kriterium für die Pflicht zur Hilfeleistung. Auch diejenigen Situationen fordern ethisch bis hin zum Eingehen des eigenen Lebensrisikos heraus, in denen zwar keine persönliche Nähe zu potentiell oder tatsächlich angegriffenen oder hilfsbedürftigen Personen besteht, dafür aber doch die „mich“ sehr persönlich herausrufende Gelegenheit, schützend oder gar rettend einzugreifen. Zu nennen sind hier auch diejenigen Berufe, zu deren Ethos es gehört, im Gefahrenfall eigene Gesundheit oder eigenes Leben zu riskieren: Pflegepersonal und ärztliches Personal in Pandemiezeiten, Feuerwehrleute, Polizei. Militärische Interventionen zur Verhinderung von Genoziden oder zum Schutz von Menschenrechten in anderen Ländern waren und sind ebenfalls nur möglich unter der Voraussetzung, dass das Lebensrisiko bewusst in Kauf genommen wird. In Afghanistan etwa fielen bis 2021 53 Bundeswehrsoldaten.
Besonders gelagert ist dann allerdings doch das Thema der Lebenshingabe im Widerstand gegen Diktaturen und Unrechtsverhältnisse (Apartheid, Diskriminierung, schreiende soziale Ungerechtigkeiten) in Gesellschaften, genauer: in der eigenen Gesellschaft. Hier ist die Unterscheidung zwischen außen und innen, zwischen Aggression und Verteidigung, zwischen angreifender und angegriffener Seite schwerer auf den Begriff zu bringen. Meist müssen diejenigen, die sich aus dem Inneren einer Gesellschaft heraus zum Widerstand durchringen, durch Erschütterungen und Läuterungsprozesse gehen, um die Werte zu entdecken, für die der Lebenseinsatz lohnt: Menschenwürde, Gerechtigkeit, Freiheit, Wahrheit (über den wahren, nämlich lügnerischen Charakter der Propaganda, des nationalen oder gesellschaftlichen Selbstverständnisses). Widerstand gegen Diktaturen kann einerseits mit Gewalt verbunden sein (revolutionäre Gewalt, Tyrannenmord). Dann gelten mutatis mutandis ähnliche Kriterien wie bei der Verteidigung gegen den Aggressor. Anders gelagert ist der gewaltfreie Widerstand, der aber trotz der Gewaltlosigkeit das Leben kosten kann. Die Mitglieder in dem von den Nazis so genannten „Kreisauer Kreis“ wurden im Gefolge des gescheiterten Attentates vom 20. Juli 1945 auf Hitler verhaftet, größtenteils zum Tode verurteilt und hingerichtet, nur weil sie es gewagt hatten, als Deutsche über die Erneuerung Deutschlands nach der Niederlage in dem Krieg nachzudenken, den Deutschland selbst durch Aggression ausgelöst hatte. Die Mitglieder der Weißen Rose verteilten Flugblätter gegen die Verbrechen der Nazis und der Wehrmacht und mussten für ihren Mut mit dem Tod bezahlen. In der Logik des diktatorischen Aggressors bedeutete ihr Widerstand: „Defätismus“, also Schwächung der Angriffsbereitschaft und später der Verteidigungsbereitschaft gegen die andrängenden Alliierten.

Martyrium

Die Unterscheidung zwischen gewaltfreiem Widerstand und legitimer Anwendung von Gewalt gegenüber Aggressoren hilft, das Besondere des „Martyriums“ zu begreifen. Gefallene Soldaten werden oft als Märtyrer bezeichnet. Doch darin liegt die Gefahr der Überhöhung, weil die Unterschiede zwischen „gerecht“ und „heilig“ verwischt werden, und gleichfalls die Unterscheidung zwischen gewaltlos und Gewalt anwendend. Wenn die Gestalt des Soldaten mit der des Märtyrers verschmolzen wird, steigert das die Tendenz zur ideologischen Überhöhung von Gewalt jeglicher Art, auch auf der Seite des Aggressors, der ja ebenfalls ohne Soldaten nicht auskommt. Aggressionen werden mit metaphysischer Bedeutung aufgeladen, die Unterscheidung von Kombattanten und Nicht-Kombattanten wird obsolet, „fedayin“ („sich-Opfernde“) richten Suizidgemetzel an, und die Märtyrerpropaganda beschädigt den Begriff des Märtyrers so sehr, dass mit ihm schließlich eher in Hochhäuser fliegende Suizidpiloten assoziiert werden als der auf Golgota gekreuzigte Christus.

„Martyrium“ bedeutet Zeugnis. Soldatinnen und Soldaten, die ihr Leben hingeben, um ihr Land gegen einen Aggressor zu verteidigen, legen damit auch ein Zeugnis ab für das, wofür sie zu sterben bereit sind. Das soll ihnen im Fall der Fälle nicht abgesprochen werden. Aber genau deswegen ist das Problem der Unterscheidung zwischen Soldatendienst und Martyrium nicht einfach begrifflich zu lösen. Sophie Scholl (Weiße Rose) oder Helmut James von Moltke (Kreisauer Kreis) wandten keine Gewalt an, als sie Flugblätter verteilten beziehungsweise über die Zukunft Deutschlands nachdachten. Sie legten aber durch ihre Lebenshingabe Zeugnis ab für die Werte, für die sie gewaltfrei kämpften – und wegen der Gewaltfreiheit besonders eindeutig. Die Verantwortung für ihre Hinrichtung liegt ausschließlich bei den Häschern, Richtern und Henkern, die sie festnahmen und hinrichteten. Durch ihre Gewaltfreiheit ist jegliche Möglichkeit der Täter-Opfer-Umkehr verwehrt. Sie sind im wahrsten Sinne des Wortes „unschuldig“ an ihrem Tod.
Tritt man in die Welt dieser „Wolke von Zeugen“ ein (Hebr 12,1 – im Übrigen: nicht nur der christlichen Zeuginnen und Zeugen), so lässt sich eine Fülle von Gründen finden, wofür es sich lohnte zu sterben, jedenfalls für diese Zeugen. Ihre Frage geht an diejenigen Personen zurück, die das Zeugnis sehen: „Stimmst Du mit diesem Zeugnis überein? Kannst Du es Dir zu eigen machen?“ Ein gemeinsames Charakteristikum der unterschiedlichen „Wofürs“ ihrer Lebenshingabe sei hier herausgehoben, damit die Bereitschaft, das eigene Leben für ein „Wofür“ hinzugeben, grundsätzlich unterscheidbar bleibt von Lebensverachtung oder Todessehnsucht: Das, wofür sich zu sterben lohnt, ist etwas, wofür es sich zu leben lohnt, oder noch mehr zugespitzt: Es „lohnt“ sich nur für etwas zu sterben, für das sich auch zu leben lohnt. Daraus folgt im Umkehrschluss: Leben „lohnt“ sich, wenn man es als Ganzes für etwas lebt, das mehr ist als die bloße physische Existenz. Leben lohnt sich als Leben in Würde. Sich diese Würde nicht nehmen lassen kann auch ein Grund sein, das eigene Sterben zu riskieren oder in Kauf zu nehmen. Der polnischjüdische Pädagoge Janusz Korczak ging mit den ihm anvertrauten Waisenkindern aus dem Warschauer Getto nach Treblinka. Dort wurde er zusammen mit den Kindern ermordet. Vorher hatte er sich geweigert, das Angebot einer nächtlichen Rettungsaktion seiner Person anzunehmen, da es in der Konsequenz bedeutet hätte, dass er „seine“ Kinder allein nach Treblinka hätte ziehen lassen müssen. Die Sorge um die anvertrauten Waisen, die sein Lebensthema war, wurde für ihn der Grund dafür, sein Leben hinzugeben.
Niemand kann solche Entscheidungen im Sinne einer verallgemeinerbaren rational- ethischen Abwägung vorwegnehmen, schon gar nicht stellvertretend für andere Personen. Was dasjenige Leben konkret ausmacht, für das zu sterben sich lohnt, wird nicht ohne die „Logik des Herzens“ (Blaise Pascal) zu finden sein. Diese ist nur in Grenzen interpersonal vermittelbar oder gar übertragbar. Niemand hätte zum Beispiel das Recht, Janusz Korczak moralisch zu verurteilen, wenn erdas Rettungsangebot angenommen hätte. Trotzdem sind es Zeugnisse wie die des polnisch-jüdischen Pädagogen, die dazu legitimieren, ohne jeglichen Zynismus auszusprechen, dass das physische Leben allein nicht das höchste aller Güter ist. „Ihr liebt das Leben, wir lieben den Tod“, lautet der verächtliche Satz von dschihadistischen Pseudomärtyrern. Genau das macht den Unterschied aus zu der Lebenshingabe, die Zeugnis für das Leben ist, gerade nicht für den Tod.

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