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Leseprobe 1 DOI: 10.14623/wua.2024.1.6-12
Volker Leppin
Thomas von Aquin: eine Erinnerung für evangelische Theologie
„Thomas von Aquin“, dessen war Martin Luther sich sicher, war „der born und grundsuppe aller ketzerey, yrthum und vertilgung des Euangelii (wie seyne bucher beweysen)“. An einem solchen Verdikt, und es ist kein einsamer Ausreißer in Luthers Äußerungen über Thomas, muss evangelische Theologie erst einmal vorbeikommen. Man mag es auf Erregung zurückführen, mit guten Gründen auch auf Missverständnisse Luthers, vielleicht sogar mangelnde Kenntnisse – das Urteil steht in seiner Deutlichkeit nun einmal da. Die Wahrnehmung des Thomas ist auch durch das Aufkommen des Neuthomismus in der konfessionalistisch aufgeheizten Atmosphäre des 19. Jahrhunderts nicht leichter geworden, auch wenn jede seriöse Beschäftigung mit dem Doctor Angelicus sich dessen bewusst sein muss, dass dieser, nicht anders als Luther, von der Last einer konfessionell vereinnahmenden und verengenden Wirkungsgeschichte befreit werden muss.

Umso überraschender ist, dass der Theologe, der neben Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher vielleicht die stärkste Prägekraft auf den Protestantismus nach der Reformation selbst entwickelt hat, Karl Barth, sich um vieles wohlwollender über Thomas von Aquin äußern konnte. Erstaunlich genug hat er, der Wort-Gottes- Theologe, in den Prolegomena zu seiner Kirchlichen Dogmatik den Begriff des Kirchenlehrers neu als „eine Tatsache, deren Notwendigkeit nicht theologisch zu begründen (…) ist“, gewürdigt. Er hat unter diese „Zeugen“ der Wahrheit des Evangeliums durch seine Auslegung hindurch neben Anselm von Canterbury und Bonaventura auch Thomas von Aquin gerechnet und von ihm erklärt, „daß man bei ihm schon als in einem wohlgesichteten Kompendium der ganzen vorangehenden Überlieferung auch als evangelischer Theologe genug zu lernen hat“.

Nun ist es gewiss eine etwas reduzierte Betrachtung, Thomas als Kompendienautor zu loben, aber es zeigt sich darin doch eine Würdigung des Gewichts, die dieser Autor auch für evangelische Theologie hat.

Ökumenische Aufnahme evangelischer Vorbehalte

Freilich wäre es unangemessen und verfehlt, zu suggerieren, als seien alle Vorbehalte gegen Thomas von Aquin verschwunden oder hätten ihren Sachgrund verloren. Der markante Gegensatz, dass protestantisches Denken eher zu einer Differenzhermeneutik neigt, einem Gegenüber von Schrift und Tradition, von Glaube und Werken und oft auch von Vernunft und Offenbarung, die mit der Harmoniehermeneutik von Thomas, der solche Begriffspaare eher komplementär denn gegensätzlich interpretiert, Schwierigkeiten hat, hat sich durch die Transformationen evangelischer Theologie seit der Aufklärung gemindert. Insbesondere die immer wieder begegnende scharfe Kritik an den Möglichkeiten der Vernunft – berühmt ist Luthers Rede von der Vernunft als „des teuffels hure“ – ist doch seit der Aufklärung relativiert worden, die die unauflösliche Verbindung auch theologischen Verstehens mit der Philosophie oder heute allgemeiner gesprochen: den Humanwissenschaften unausweichlich gemacht hat.

Allerdings kann aus evangelischer Sicht diesen Vernunftaspekten wohl der Status der Erklärung, Herleitung, Plausibilisierung zukommen. Glaubensinhalte im Sinne des heilsnotwendigen Glaubens konstruieren kann das noch so vernünftige Argument jenseits der Offenbarung nicht. Das hat schon Philipp Melanchthon, als er in seinen Baccalaureatsthesen vom 9. September 1519 das Sola Scriptura-Prinzip in den reformatorischen Diskurs einführte, sehr klar gemacht: „Es ist nicht notwendig, dass ein Christ (catholicus) außer den Artikeln, die die Schrift bezeugt, etwas glaube.“ In Bekenntnisform gegossen, heißt das dann in der Konkordienformel: „und bleibt allein die heilige Schrifft der einige Richter, Regel und Richtschnur, nach welcher als dem einigen Probirstein sollen und müssen alle Leren erkant und geurteilt werden, ob sie gut oder bös, recht oder unrecht sein.“

Die Rede von Regel oder Probierstein unterstreicht, dass evangelische Lehre sich nicht auf eine Repetition der Bibel beschränkt, sondern durchaus auch mit Hilfe der Vernunft entfaltet werden kann, die freilich jenem Schrifturteil zu unterwerfen ist. Interessant ist nun in diesem Zusammenhang die Folgerung, die Melanchthon unmittelbar zog: „Also fällt es nicht unter das Verbrechen der Häresie, das priesterliche Prägemal, die Eucharistie und dergleichen nicht zu glauben.“ Schon sehr früh fiel offenbar in der reformatorischen Bewegung der kritische Blick auf die Eucharistielehre und den Umstand, dass in ihr aristotelische Philosophumena impliziert waren.

Nun wäre es theologiehistorisch unangemessen, die Transsubstantiationslehre allein mit Thomas zu verbinden. Bekanntlich fällt das Verbum transsubstantiare in der Partizipialform bereits auf dem Vierten Laterankonzil. Thomas aber hat sie ausgearbeitet und entfaltet – so war es dann für Luther die „Ecclesia (…) Thomistica, hoc est Aristotelica“, die für diese Lehre verantwortlich war, welche er als eine der drei „Gefangenschaften“ des Eucharistiesakramentes neben dem Entzug des Laienkelchs und der Deutung als Opfer, anprangerte. Dabei ging es ihm nicht so sehr, wie in den Debatten des 11. Jahrhunderts mit Berengar darum, die philosophischen Schwächen der Transsubstantiationslehre aufzuweisen, sondern vielmehr darum, eben dies zu vermeiden: dass die Kirche sich in eine thomistisch-aristotelische verwandelte. Der Heilige Geist, so spitzte Luther es polemisch zu, sei größer als Aristoteles, und auch ohne eine menschliche Erklärung zu haben, müsse man den Worten Christi vertrauen, dass das Brot Christus sei. [...]


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