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Leseprobe 2 DOI: 10.14623/wua.2023.2.66-73
Alexander Merkl
Eskalation oder Eindämmung der Gewalt?
Zur ethischen Vertretbarkeit von Waffenlieferungen
Waffenlieferungen sind unter den Oberbegriff ‚Rüstungsexporte‘ einzuordnen und von der Proliferation von ABC-Waffen sowie der Weitergabe von sonstigen Rüstungsgütern abzugrenzen. Es geht vor allem um den „Transfer von sog. klassischen oder konventionellen kriegstauglichen Waffen bzw. Waffensystemen“1. In einer Umfrage von infratest dimap Anfang Januar 2023 wurde die Frage gestellt, wie die Unterstützung der Ukraine durch ebensolche Waffenlieferungen durch die deutsche Politik bewertet werde. Für 26 % der 1.314 Befragten ging die Unterstützung mit Waffen zu weit, 40 % betrachteten sie als angemessen, für 25 % ging sie nicht weit genug.2 Das Thema also wird durchaus kontrovers diskutiert. Dies zeigte sich auch in Gestalt von zwei offenen Briefen deutscher Kulturschaffender und Intellektueller an Bundeskanzler Olaf Scholz am 29. April 2022 in der Zeitschrift Emma und als Replik am 4. Mai 2022 in der Zeit.3 Diese sprachen sich einerseits vehement gegen und andererseits entschieden für Waffenlieferungen an die Ukraine aus.

Kontroverse Waffenlieferungen: ein heterogenes Meinungsbild


Im kirchlichen Kontext begegnet ein ähnlich heterogenes Meinungsbild. Die Deutschen Bischöfe halten „Rüstungslieferungen an die Ukraine, die dazu dienen, dass das angegriffene Land sein völkerrechtlich verbrieftes und auch von der kirchlichen Friedensethik bejahtes Recht auf Selbstverteidigung wahrnehmen kann“ für „grundsätzlich legitim“4. Diese Einschätzung deutet bereits auf die Notwendigkeit einer differenzierten Einzelfallanalyse hin. Die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus betonte, dass Waffen und deren Ausfuhr nur ein, wenngleich ein durchaus probates Mittel im Konfliktfall sein können: „Waffen helfen, sich zu wehren und zu verteidigen, sie können Leben retten, das ist sehr viel. Waffen allein schaffen aber keinen Frieden.“5 Ablehnend äußerte sich dementgegen der Friedensbeauftragte der EKD, Friedrich Kramer, indem er für Hilfe mit anderen Mitteln plädierte: „Müssen wir nicht um der Gerechtigkeit und Nächstenliebe willen helfen? Das ist klar. Aber auch mit Waffen? Ich sage Nein“6. In ähnlicher Stoßrichtung beschrieb die Internationale Katholische Friedensbewegung Pax Christi die Ablehnung von Waffenlieferungen aus Deutschland an die Ukraine als einen „unerlässliche[n] Beitrag zur Deeskalation“ 7. Im Rahmen einer Pressekonferenz auf dem Rückflug von seiner Kasachstan-Reise vom 13. bis 15. September 2022 bezog auch Papst Franziskus Position und sprach sich für eine differenzierte Betrachtung aus. Um die Moralität einer Handlung, eben auch von Waffenlieferungen, zu bestimmen, ist für Franziskus vor allem die Intention der Handlung entscheidend, so z. B. ob die Waffen zur Selbstverteidigung eingesetzt werden.

Deutsche Rüstungsexportpolitik: restriktiv, aber exportfreundlich

Vor einer weitergehenden theologisch-ethischen Analyse der Frage nach der moralischen Vertretbarkeit von Waffenlieferungen empfiehlt sich ein sachanalytischer Zugang, um den Sachgegenstand und die mit ihm verbundene Praxis besser zu verstehen. Hier werden sich zuletzt auch Diskrepanzen zwischen moralischem Urteil und politischer Praxis aufzeigen lassen. Wichtig zu sehen ist, dass die Rüstungsexportpolitik grundsätzlich in nationaler Kompetenz liegt, wobei sich auf EU-Ebene zumindest ein gemeinsamer Standpunkt für Rüstungsexporte findet.8 Deutschland agiert heute als weltweit präsente Rüstungsexportnation. Die anfängliche Weigerung nach dem Zweiten Weltkrieg, Waffen – insbesondere in Krisengebiete – zu exportieren, ist mittlerweile dem Paradigma einer restriktiven Genehmigungspolitik gewichen. „Rüstungsexporte sind kein Mittel der Wirtschaftspolitik und keine Exporte wie alle anderen. Die Bundesregierung hat sich daher in diesem sensiblen Bereich besonders strenge Regeln auferlegt und verfolgt eine äußerst restriktive Genehmigungspolitik.“9

So wird eine Ausfuhrgenehmigung von Rüstungsgütern mit einer besonderen Sorgfaltspflicht verbunden und nur nach eingehender Einzelfallprüfung auf Grundlage der politischen Grundsätze der Bundesregierung10, des gemeinsamen Standpunkts der Europäischen Union, des Vertrags über den Waffenhandel (‚Arms Trade Treaty‘) sowie im Rahmen des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder des Außenwirtschaftsgesetzes erteilt. Sie kann demzufolge auch verweigert werden. Im Blick auf die Empfängerländer werden zwei Ländergruppen unterschieden: Besondere Strenge gilt bei Ausfuhren an Drittländer, die nicht Teil der EU oder der NATO und deren Mitgliedsländern auch nicht gleichgestellt sind. In der jüngeren Vergangenheit genehmigte Rüstungsexporte an Saudi-Arabien oder Ägypten wurden daher sehr kontrovers diskutiert und stehen zumindest in Spannung zum Vorsatz einer restriktiven Genehmigungspolitik. Ein jährlicher Rüstungsexportbericht der Bundesregierung will dem Gebot der Transparenz Rechnung tragen. Dieser wird wiederum von der Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) in einem ebenfalls jährlich dazu erscheinenden Papier kritisch kommentiert.11 In diesem Zusammenhang wurde angemerkt, dass der Export an Drittländer, trotz aller Bekundungen restriktiver vorzugehen, offensichtlich zur Regel geworden sei. Im Rahmen des fortwährenden Krieges in der Ukraine lieferte Deutschland Rüstungsgüter aus Beständen der Bundeswehr und solche der deutschen Industrie, die aus Mitteln der sogenannten Ertüchtigungshilfe der Bundesregierung finanziert werden. Hierzu zählen Panzerabwehrwaffen, Flugabwehrraketen, Maschinengewehre, Munition, Fahrzeuge und andere militärische Güter, wobei im Dialog mit den Bündnispartnern und der ukrainischen Regierung laufend über weitere Unterstützung beraten wird. Bis Ende 2022 wurden ca. zwei Milliarden Euro aufgewendet. Dadurch nimmt Deutschland, in den Worten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, eine zwar „nicht-neutrale, gleichwohl aber am Konflikt unbeteiligte Rolle“12 ein. [...]


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