zur StartseiteZugang für Abonnenten
Startseite » Archiv » Ausgabe 4/2005 » Leseprobe 2
Titelcover der archivierte Ausgabe 4/2005 - klicken Sie für eine größere Ansicht
Den Aufbau eines jeden Heftes
finden Sie hier.
Wir über uns
Unsere Schwerpunkte und Akzente finden Sie hier.
Die Schriftleitung
stellt sich hier vor.
Die Jahresverzeichnisse ab 2010 finden Sie hier.
Ausgaben der letzten Jahre
Die kompletten Ausgaben
im PDF PDF-Format
finden Sie hier.
<<< zur vorherigen Ausgabe zur nächsten Ausgabe >>>
Leseprobe 2
Wolfgang Huber
Katholizismus aus evangelischer Sicht
Die römisch-katholische Kirche in der uns heute vertrauten Gestalt gibt es streng genommen erst seit dem Tridentinischen Konzil der Jahre 1545 bis 1563, das als 19. ökumenisches Konzil der katholischen Kirche gezählt wird. Denn die Bestimmungen in Lehre und Leben, die in diesen Jahren als Gegenentwurf zur Reformation Martin Luthers gefasst wurden, bedeuteten eine tief greifende Veränderung des katholischen Selbstverständnisses, das von nun an auch durch einen klaren Unterscheidungswillen gegenüber den reformatorischen Einsichten ausgezeichnet war. Im Grunde kann man daher die sich dann entwickelnde römisch-katholische Kirche als Zwillingsschwester der reformatorischen Kirchen verstehen. Beide unternahmen je auf ihre Weise den Versuch, auf die in ihrer Entstehung eng mit der Reformation verbundene moderne Welt geistlich zu reagieren.

Es gehört zum Schicksal der beiden Kirchen, dass sie von ihrer Geburtsstunde an in einem gewissen Abgrenzungs- und Unterscheidungswillen aufeinander bezogen sind. Seither verstehen sich die beiden großen westlichen Konfessionen als zwei verschiedene Formen oder Varianten der einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche, in welcher der lebendige Christus den Weg zu den Menschen auf unterschiedliche Weise sucht. Aber sie haben in der jüngeren Vergangenheit immer deutlicher darauf geachtet, hinter dem Unterscheidenden auf das Gemeinsame zu achten; davon war der Diskussionsprozess um die Rechtfertigungslehre geprägt. Und sie haben sich ebenso darum bemüht, herauszustellen, wo bleibende Unterschiede zueinander nicht in einem kontradiktorischen Verhältnis stehen, sondern sich in der Bezeugung des einen Evangeliums ergänzen können.

Die je unterschiedliche Weise der Bezeugung des Evangeliums kann man sich beispielhaft daran erschließen, dass dem reformatorischen „Christus allein“ (solus Christus) auf katholischer Seite der die Kirche einschließende „ganze Christus“ (totus Christus) gegenüber gestellt wird. Das „solus Christus“ formuliert einen Einspruch für den Fall, dass die Kirche sich selbst so absolut setzt, dass etwa eine kritische Funktion der Schrift ihr gegenüber ausgeschlossen oder eine sakramentale Wirklichkeit außerhalb ihrer geschichtlich gewordenen Kirchengestalt bestritten wird. Das „totus Christus“ wiederum kann daran erinnern, dass Christus die Verheißung seiner Selbstvergegenwärtigung an die geschichtliche und letztlich gottesdienstliche Vermittlung durch Kirche, Tradition, Wort und Sakrament gebunden hat. [...]


Lesen Sie den kompletten Artikel in der Printausgabe.

Zurück zur Startseite
Unsere Abos
Sie haben die Wahl ...
weitere Infos zu unseren Abonnements
Die Presse über uns
Meinungen
Anzeigen
Mit Anzeigen und Inseraten erreichen Sie Ihre Zielgruppe. Anzeige aufgeben

Unsere neue Dienstleistung für Verlage, die Ihr Abogeschäft in gute Hände geben wollen.


aboservice

mehr
Informationen


Wort und Antwort
Telefon: +49 (0)711 / 44 06-140 · Fax: +49 (0)711 / 44 06-138
Senefelderstraße 12 · D-73760 Ostfildern
Kontakt | AGB | Datenschutz | Impressum