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Leseprobe 2
Dennis Halft
Ungetauftes Christentum in Iran
Eine theologische Verortung aus katholischer Sicht
Trotz der Wahl des „Hoffnungsträgers“ liberal orientierter Iraner, Hassan Rohani, zum Präsidenten der Islamischen Republik im Juni 2013 hält der Druck auf christliche Gemeinden in Iran an. Mit zunehmender Tendenz werden persischsprachige Christen und Iraner muslimischer Herkunft u. a. am Besuch christlicher Gottesdienste und Zusammenkünfte gehindert. Neben evangelischen und freikirchlichen Gemeinden ist seit August desselben Jahres auch die katholische Kirche in Gestalt der Dominikanerpfarrei in Teheran von staatlichen Repres salien betroffen. Bereits der Einlass von Menschen mit muslimischem Hintergrund wird als Verstoß gegen das umfassende Missionsverbot ausgelegt und kann die Schließung von Gemeinden durch die Sicherheitskräfte zur Folge haben.

Kirche in Grenzsituationen


In Iran gilt der Übertritt von Muslimen zu einer anderen Religion als Verstoß gegen die auf islamischem Recht beruhende Gesetzgebung und kann z. B. unter Berufung auf Sure 4,88f. als Apostasie („Glaubensabfall“) mit dem Tod bestraft werden. Für den Staat mit dem Islam in seiner zwölferschiitischen Prägung als offizieller Staatsreligion liegt die politische Brisanz des Religionswechsels muslimischer Bürger darin, dass dieser die religiöse Legitimation der islamisch-theokratischen Herrschaft infrage stellt. Obwohl sich die Islamische Republik nach Artikel 23 ihrer Verfassung zur Religionsfreiheit bekennt, ist die positive Religionsfreiheit, wie sie in westlichen Staaten als in der Würde der Person grundgelegtes Recht auf ein freies, öffentliches Bekenntnis und dessen ungehinderte Ausübung verstanden wird, in Iran nicht garantiert.

Vor diesem Hintergrund lehnt die katholische Kirche in Iran die Taufe von Menschen muslimischer Herkunft und damit ihren Neueintritt ab. Was aus Gründen der Kirchenräson notwendig erscheint, ist für den einzelnen Gläubigen, der eine Bekehrung im Sinne einer persönlichen inneren Wandlung durchlebt, ausgesprochen leidvoll und aus theologischer Sicht problematisch. Schließlich bleibt einer tendenziell steigenden Zahl von Iranerinnen und Iranern, die den Wunsch haben als katholische Christen zu leben, die eigentliche Initiation ins Christsein und die Eingliederung in die Ecclesia Dei (und in die konkrete Gemeinde vor Ort) vorenthalten. Zum einen steht diese Leerstelle im Konflikt mit der im Wesen der Kirche selbst angelegten Offenheit für alle Menschen (vgl. den Missionsauftrag des Auferstandenen in Mt 28,19; Mk 16,15b). Zum anderen nehmen Menschen mit muslimischem Hintergrund aufgrund drohender rechtlicher und/oder sozialer Konsequenzen häufig Abstand von einer Taufe als öffentlich vollzogenem Akt des Religionswechsels, selbst wenn sie bereits eine christliche Identität herausgebildet haben.

Wie also lässt sich das Taufsakrament, soteriologisch und ekklesiologisch begründet, unter den Bedingungen fehlender bzw. mangelnder Religionsfreiheit in Iran (und andernorts) denken? Inwiefern dürfen Menschen, die Jesus Christus aufrichtig suchen und sich nach der Taufe in der Kirche sehnen, aber keine Möglichkeit haben, diese regulär zu empfangen, sich dennoch theologisch begründet als von Gott angenommen und ihm zugehörig begreifen? Als im Oktober 2010 in Rom die Sonderversammlung der Bischofssynode für den Nahen Osten unter dem Thema „Die katholische Kirche im Nahen Osten – Gemeinschaft und Zeugnis“ stattfand, waren solche theologischen und pastoralen Überlegungen zum Umgang mit Menschen muslimischer Herkunft, die ein starkes Interesse am christlichen Glauben haben, offenbar kein (offizielles) Thema.

Ausgehend von einer dominikanischen Theologie, die beansprucht, im Bemühen um das „Heil der Menschen“ eine gegenwärtige Situation und Gottes Beteiligung daran zu reflektieren (M.-D. Chenu), argumentiere ich, dass unverschuldet ungetaufte Menschen aufgrund ihrer persönlichen Christusverbundenheit auch ohne Taufe die volle Wirkung ihrer sakramentalen Gnade empfangen. Diesem Gedankengang liegt ein Sakramentenverständnis zugrunde, das, im Anschluss an K. Rahner, zwischen „der Dimension der inneren persönlich-sittlichen Entscheidung und inneren Gnade einerseits und der Dimension des sichtbaren Rechtlichen und des sakramentalen sichtbaren Zeichens anderseits“ unterscheidet. Beide Dimensionen stehen in einem gewissen Spannungsverhältnis, das als eine zweifache Differenz beschrieben werden kann, nämlich zwischen Ursache und Zeichen, ebenso wie zwischen Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit. In der modernen, nachkonziliaren Sakramententheologie gilt nicht der äußere Vollzug der „Sakramentenspendung“ als Ursache für die Wirkung sakramentaler Gnade, vielmehr ist die durch den persönlichen Glauben begründete und deshalb schon wirkende Gnade Voraussetzung für die Zeichenhandlung. Christus ist das Ursakrament, das in der Kirche durch die Sakramente dauerhaft vergegenwärtigt wird. Wo der Glaube nicht oder nur bedingt öffentlich gefeiert werden kann, lässt sich diese Spannung für eine kontextuelle Tauftheologie zugunsten der inneren Dimension fruchtbar machen. [...]


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