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Leseprobe 3
Mariano Delgado
Christen unter islamischer Herrschaft in Spanien
Einige Verhaltenstypologien
„Dort (in Spanien) gab es eine ausgeprägte Tradition des Dialogs der Religionen. Er ergab sich aus dem friedlichen Neben- und Miteinander von Muslimen, Juden und Christen. Sechs Jahrhunderte lang bestand diese Koexistenz in Spanien unter der toleranten maurischen Herrschaft. Und erst die christliche Rückeroberung setzte dem ab 1492 mit der schrittweisen Vertreibung und Verfolgung Andersgläubiger ein gewaltsames Ende.“ Geschichtsklitterungen dieser Art sind heute immer wieder zu lesen. Wie ging es aber wirklich den spanischen Christen unter islamischer Herrschaft?

Eine dominierende Religion und zwei geduldete Religionen


Aus den Quellen geht eher eine stets gefährdete Koexistenz nach dem Prinzip „zwischen Duldung, Verfolgung und Bekehrung“ hervor. Angesichts der politischen Architektonik des Mittelalters (einerseits die christliche Welt, der orbis christianus, andererseits die islamische Welt, die uma, als zwei rivalisierende Blöcke, die auf der Einheit von Politik und Religion basierten) wie angesichts der theologischen Voraussetzungen von Christentum und Islam mit ihrem jeweiligen Absolutheitsansprüchen ist es nicht erstaunlich, dass die Koexistenz letztlich scheiterte, sondern dass sie phasenweise gelingen konnte.

Als die Muslime ab 711 das westgotische Spanien nach und nach eroberten, führten sie ihr eigenes Modell multireligiöser Koexistenz ein. Zur Erklärung der beispiellosen Expansion der Muslime innerhalb eines Jahrhunderts von Südfrankreich bis an die zentralasiatischen Grenzen Chinas dient neben religiösen und politischen Gründen gewiss auch das kluge Vorgehen der Eroberer. Juden und Christen wurde die Religionsausübung gestattet, sofern sie sich der islamischen Herrschaft vertraglich unterwarfen, die Grund- und Kopfsteuern (Dschisya) zahlten und bestimmte Einschränkungen in Kauf nahmen, wie etwa den Verzicht auf missionarische Expansion, den Bau neuer Kulthäuser und den Aufbau neuer Strukturen. Bei Mischehen hatte die Religion des muslimischen Teils Vorrang. Wenn in einer jüdischen oder christlichen Ehe ein Teil zum Islam konvertierte, galt die Ehe als geschieden. Rückbekehrungen oder Bekehrungen aus dem Islam zum Christentum oder Judentum wurden als Apostasie mit dem Tod bestraft. Ansonsten konnten Christen und Juden in eigenen Quartieren leben und sich fast weitgehend selbst verwalten, sofern sie mit dem islamischen Recht nicht in Konflikt gerieten. Kurz und gut: Juden und Christen genossen den Status von „Schutzbefohlenen“ (Dhimmi), der im Koran für die Angehörigen von Buchreligionen unter islamischer Herrschaft reserviert ist. [...]


Lesen Sie den kompletten Artikel in der Printausgabe.

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