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Leseprobe 2
Gisbert Greshake
Rom und die Ortskirchen
Spätestens seit dem Hochmittelalter lässt sich das institutionelle Erscheinungsbild der katholischen Kirche mit einem Wort als „Zentralismus“ charakterisieren, d.h. als „Atrophisierung [= Absterben] des kollegialen und synodalen Elementes in Verfassung und Leben der Kirche und eine Zentralisierung der kirchlichen Verwaltung bei römischen Behörden.“ Zentralismus besagt also, dass ein Pol kirchlichen Lebens, nämlich die vom Papst zu garantierende Einheit, den anderen Pol, welcher Vielheit und Vielgestaltigkeit, Selbständigkeit und Spielraum der Teile gegenüber dem Ganzen beinhaltet, nahezu erdrückt. Die örtliche Bischofskirche wird nur als eine Art organisatorischer Unterabteilung der einen päpstlich geleiteten Universalkirche angesehen und der Bischof als eine Art „Kaplan“ des Papstes. Dieser dagegen ist die schlechthin alles bestimmende Instanz der Kirche. Er allein hat unanfechtbare Autorität; er entscheidet, was in der Kirche Recht zu sein hat. Er ernennt die Bischöfe, die ihr Amt in strikter Abhängigkeit von ihm ausüben: Man denke an die pflichtmäßigen Rombesuche der Bischöfe, ihre Überwachung durch Nuntiaturen, das An-sich-Ziehen aller wichtigen Dinge durch Rom. Der Papst mit seiner Kurie regelt Liturgie und Sakramentenpraxis; alle lehramtlichen Entscheidungen werden von ihm erlassen oder bedürfen wenigstens seiner Zustimmung. Er akzeptiert oder verwirft, was an Institutionen oder geistlichen Bewegungen in der Kirche aufbricht. Er hat die unbedingte geistliche und moralische Führung der Kirche.

Die neue Perspektive des II. Vaticanum

Gegen dieses einseitige, ganz von der Idee einer zentral geleiteten Universalkirche bestimmte Kirchenverständnis, das sich erst im Lauf einer langen Entwicklung im Abendland herausgebildet hatte, suchte das II. Vaticanum wiederum eine andere, nämlich „communiale“ Sicht der Kirche herauszustellen, wie sie im ganzen 1. Jahrtausend vorherrschte.

Dieses sog. communiale Kirchenverständnis setzt dezidiert bei der (bischöflichen) Ortskirche an. So heißt es: „Die Kirche Christi ist wahrhaft in allen rechtmäßigen Ortsgemeinden der Gläubigen anwesend, die ... im Neuen Testament selbst Kirchen heißen. Sie sind nämlich je an ihrem Ort ... das von Gott gerufene neue Volk“ (Lumen gentium = LG 26). Und die Begründung: „In ihnen werden durch die Verkündigung des Evangeliums die Gläubigen versammelt, in ihnen wird das Mysterium des Herrenmahls begangen, auf dass durch Speise und Blut des Herrn die ganze Bruderschaft verbunden werde“. Das heißt: Durch die Verkündigung des Evangeliums und die Feier der Eucharistie versammelt Gott sich sein Volk, führt er Menschen aus der Vereinzelung zur Communio mit sich und untereinander zusammen, vollzieht sich also Kirche. [...]


Lesen Sie den kompletten Artikel in der Printausgabe.

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